Rendita Vorsorgestiftung 3a


Das Vorsorgekonto der Rendita Vorsorgestiftung ist ein auf der BVV 3 basierendes gebundenes Vorsorgekonto der Säule 3a. Die jährlichen Einlagen auf dem 3. Säule-Konto werden mit einem Vorzugszins verzinst und sind steuerprivilegiert, d.h. die jährlichen Einlagen können vom Einkommen abgezogen werden und sind vermögens- und verrechnungssteuerfrei.

Für die Einzahlung gelten die folgenden Maximalbeträge:

 

  • für Personen, die in einer Pensionskasse versichert sind:
    ab 01.01.2023 = CHF 7’056.-
  • für Personen, die in keiner Pensionskasse versichert sind:
    *ab 01.01.2023 = CHF 35’280.-
    * resp. max. 20 % des Nettoeinkommens

    Die von Ihnen bis zum jährlich festgelegten Maximalbetrag einbezahlten Gelder können Sie bei der Rendita Vorsorgestiftung 3a unterschiedlich anlegen:

Vorsorgekonto

Sie profitieren von einem Vorzugszins und sind im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften flexibel für die Verwendung oder Anlage des Vorsorgekapitals.

Sie sind steuerpflichtig mit einem AHV-pflichtigen Erwerbseinkommen und haben sich zu steuerbegünstigtem Sparen (Säule 3a) entschlossen.

Mit dem Rendita Vorsorgekonto 3a haben Sie die Möglichkeit, bis zum jährlichen Maximalbetrag ohne vertragliche Einzahlungsverpflichtung und in den von Ihnen gewünschten Raten auf Ihr Konto einzubezahlen.

Kontaktieren Sie Ihren Kundenberater oder Ihre Kundenberaterin zur Eröffnung des Rendita Vorsorgekontos 3a

Individuelle Wertschriftenvorsorge 3. Säule

Sie können Ihr Vorsorgekapital in verschiedene Anlagegruppen oder Fonds mit unterschiedlichem Aktienanteil anlegen.
Die Wertschriftenvorsorge bietet Ihnen attraktive Ertragschancen bei mehrjähriger Kapitalanlage.
Sie bestimmen den Betrag, den Sie in die BVG-konformen Anlagegruppen investieren möchten.
Das Wertschriftenangebot Ihrer Bank finden Sie auf der Homepage unter Partner / Angebot.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Finanzpartner.

 

Ihre Vorteile des Rendita Vorsorgekontos oder -depots:

  • Einzahlungen bis zum jährlichen Maximalbetrag können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden
  • Keine Einzahlungsverpflichtung
  • Vorzugszins
  • Möglichkeit der individuellen Wertschriftenanlage

  • Kapital und Ertrag sind steuerbefreit
  • Vorbezug nach gesetzlichen Richtlinien möglich
  • Verpfändung des Kapitals für Wohneigentum
  • Besteuerung bei Auszahlung zu einem reduzierten Steuersatz
  • Keine Kündigungsfrist

Für eine Auflistung der angebotenenen Anlagegruppen informieren Sie sich bitte via Ihren Finanzpartner: