Auszahlungsgründe
Das Freizügigkeits-/Vorsorgekapital kann unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften und bei folgenden Gründen bezogen werden:
Das Freizügigkeits-/Vorsorgekapital kann unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften und bei folgenden Gründen bezogen werden: