2. Säule - Bezug der Altersleistung

(Vor- oder Nachbezug bei Pensionierung)

Das Freizügigkeitskapital kann frühestens 5 Jahre vor und muss spätestens 5 Jahre nach Erreichen des gesetzlich bestimmten BVG-Rentenalters (Männer mit 65 Jahren und Frauen 64 Jahre) bezogen werden.

Zur Bearbeitung reichen Sie bitte folgende Dokumente ein:

Die Rendita Freizügigkeitsstiftung wird die allfällig vorhandenen Anlagefonds für Sie verkaufen und Ihr gesamtes Guthaben inkl. aufgelaufenem Zins auf das von Ihnen angegebene Konto überweisen.

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