2. Säule - Bezug der Altersleistung
(Vor- oder Nachbezug bei Pensionierung)
Das Freizügigkeitskapital kann frühestens 5 Jahre vor und muss spätestens 5 Jahre nach Erreichen des gesetzlich bestimmten BVG-Rentenalters (Männer mit 65 Jahren und Frauen 64 Jahre) bezogen werden.
Zur Bearbeitung reichen Sie bitte folgende Dokumente ein:
- Ausgefülltes und unterzeichnetes Formular Antrag zum Bezug des Freizügigkeitskapitals
- Aktuelle Wohnsitzbestätigung
- Kopie eines amtlichen Ausweises des Antragsstellers
Die Rendita Freizügigkeitsstiftung wird die allfällig vorhandenen Anlagefonds für Sie verkaufen und Ihr gesamtes Guthaben inkl. aufgelaufenem Zins auf das von Ihnen angegebene Konto überweisen.
