2. Säule - Bezug einer vollen Invalidenrente der Eidgenössischen Invalidenversicherung

Voraussetzung: Sie sind zu mindestens 70 %, d.h. Sie beziehen, einer vollen Invalidenrente.

Sie verlangen die Auszahlung Ihres Vorsorgekapitals infolge Bezug einer vollen Invalidenrente der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) . Bitte reichen Sie folgende Dokumente zur Prüfung ein. Die Rendita Freizügigkeitsstiftung wird Ihren Antrag prüfen und bei Erfüllung der gesetztlichen Richtlinien die allfällig vorhandenen Anlagefonds für Sie verkaufen und Ihr gesamtes Guthaben inkl. aufgelaufenenm Zins auf das von Ihnen angegebene Konto überweisen.

Bitte beachten Sie, dass die Stiftung je nach Sachlage verpflichtet ist, der Eidgenössischen Steuerverwaltung Meldung über die Auszahlung zu erstatten oder evtl. die eidgenössischen und kantonalen Quellensteuer abzuziehen. Informationen dazu finden Sie auf unserem Merkblatt "Quellensteuerabzug auf Kapitalleistungen".

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