2. Säule - Selbstständigkeit
Sie machen sich selbstständig und möchten Ihr Freizügigkeitskapital beziehen. Bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit und wenn der Vorsorgenehmer nicht mehr der obligatorischen beruflichen Vorsorge untersteht, kann das Kapital ausbezahlt werden.
Bitte reichen Sie folgende Dokumente ein:
- Ausgefülltes und unterzeichnetes Formular Antrag zum Bezug des Freizügigkeitskapitals
- Aktuelle Bestätigung der AHV-Ausgleichskasse betreffend Selbstständigkeit
- Kopie eines amtlichen Ausweises des Antragsstellers und Ehegatten bzw. des eingetragenen Partners
- Beglaubigte Unterschrift des Ehegatten bzw. des eingetragenen Partners wenn der Betrag höher als CHF 10'000.-
- Zivilstandsnachweis, wenn unverheiratet und Betrag höher als CHF 10'000.-
Die Rendita Freizügigkeitsstiftung wird Ihren Antrag prüfen und bei Erfüllung der gesetzlichen Richtlinien die allfällig vorhandenen Anlagefonds für Sie verkaufen und Ihr gesamtes Guthaben inkl. aufgelaufenem Zins auf das von Ihnen angegebene Konto überweisen.
Bitte beachten Sie, dass die Stiftung je nach Sachlage verpflichtet ist, der Eidgenössischen Steuerverwaltung Meldung über die Auszahlung zu erstatten oder evtl. die eidgenössischen und kantonalen Quellensteuer abzuziehen.
