2. Säule - Wechsel Pensionskasse
Sie treten in eine neue Pensionskasse ein. Gemäss gesetzlichen Vorschriften muss das Freizügigkeitskapital in die neue Vorsorgeeinrichtung eingebracht werden.
Im Falle eines Wechsel der Vorsorgeeinrichtung senden Sie uns bitte
- das ausgefüllte und unterzeichnete Formular Antrag zum Bezug des Freizügigkeitskapitals sowie
- einen Einzahlungsschein der neuen Vorsorgeeinrichtung.
Die Rendita Freizügigkeitsstiftung wird die allfällig vorhandenen Anlagefonds für Sie verkaufen und Ihr gesamtes Guthaben inkl. aufgelaufenem Zins an die neue Vorsorgeeinrichtung überweisen.
