2. Säule - Wechsel Pensionskasse

Sie treten in eine neue Pensionskasse ein. Gemäss gesetzlichen Vorschriften muss das Freizügigkeitskapital in die neue Vorsorgeeinrichtung eingebracht werden.

Im Falle eines Wechsel der Vorsorgeeinrichtung senden Sie uns bitte

Die Rendita Freizügigkeitsstiftung wird die allfällig vorhandenen Anlagefonds für Sie verkaufen und Ihr gesamtes Guthaben inkl. aufgelaufenem Zins an die neue Vorsorgeeinrichtung überweisen.

Mehr über Auszahlungsgründe