2. Säule - Wohneigentumsförderung
Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge
Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Wohneigentumsförderung zwei verschiedene Möglichkeiten eingeführt:
- Auszahlung oder Teilauszahlung des Freizügigkeitsguthabens für Wohneigentum zum Eigenbedarf. Mehr über Vorbezug von Wohneigentum
- Verpfändung des gesamten oder eines Teils des Freizügigkeitsguthabens für selbstgenutztes Wohneigentum zum Eigenbedarf. Mehr über Verpfändung
