2. Säule - Verpfändung für Wohneigentum
Sie können für selbstgenutztes Wohneigentum den gesamten oder einen Teil des Freizügigkeitskapitals zur Sicherstellung einer Hypothek verpfänden.
Zur Bearbeitung des Antrages zur Verpfändung des Freizügigkeitskapitals sind mindestens folgende Unterlagen einzureichen:
- Aktueller Grundbuchauszug (max. 12 Monate alt)
- Verpfändungsvertrag oder Notifikation der Verpfändung
- Kopie eines amtlichen Ausweises des Antragsstellers
- bei unverheirateten Personen: Personalstandsnachweis (nicht älter als 1 Monat)
- bei verheirateten oder getrennt lebenden Personen: Unterschrift des Ehegatten und Kopie eines amtlichen Ausweises
