2. Säule - Vorbezug für Wohneigentum

Für selbstgenutztes Wohneigentum (z.B. Eigentumswohnung oder Einfamilienhaus) können Sie innerhalb der gesetzlichen Richtlinien Ihr Freizügigkeitskapital vorbeziehen und es als Eigenkapital für die Amortisation Ihrer Hypothek einsetzen.

Berechnung des Kapitals

Versicherte dürfen bis zum 50. Altersjahr einen Betrag bis zur Höhe der Freizügigkeitsleistung beziehen. Versicherte, die das 50. Altersjahr überschritten haben, dürfen höchstens die Freizügigkeitsleitung, auf die Sie im 50. Altersjahr Anspruch gehabt hätten, oder die Hälfte der Freizügigkeitsleistung im Zeitpunkt des Bezuges in Anspruch nehmen.

Damit die Rendita Freizügigkeitsstiftung den Antrag bearbeiten kann, sind nebst dem Vorbezugsformular folgende Dokumente je Bezugsgrund einzureichen:

Erwerb

  • beurkundender Kaufvertrag
  • Kreditzusage der Bank
  • Kopie eines amtlichen Ausweises des Antragsstellers
  • bei unverheirateten Personen: Personalstandsnachweis (nicht älter als 1 Monat)
  • bei verheirateten oder getrennt lebenden Personen: Unterschrift des Ehegatten und Kopie eines amtlichen Ausweises

Erstellung (Neubau)

  • Kopie Landkaufvertrag
  • Baubewilligung
  • Kreditzusage der Bank
  • Kopie eines amtlichen Ausweises des Antragsstellers
  • bei unverheirateten Personen: Personalstandsnachweis (nicht älter als 1 Monat)
  • bei verheirateten oder getrennt lebenden Personen: Unterschrift des Ehegatten und Kopie eines amtlichen Ausweises

Amortisation

  • aktueller Grundbuchauszug (max. 12 Monate alt)
  • Amortisationsvereinbarung mit Hypothekargläubiger
  • aktuelle Bestätigung über die Höhe der Hypothekarschuld
  • Kopie eines amtlichen Ausweises des Antragsstellers
  • bei unverheirateten Personen: Personalstandsnachweis (nicht älter als 1 Monat)
  • bei verheirateten oder getrennt lebenden Personen: Unterschrift des Ehegatten und Kopie eines amtlichen Ausweises

Merkblatt "Renovationen mit Mitteln der beruflichen bzw. gebundenen Vorsorge"

 Formular: Antrag zum Vorbezug

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