3. Säule - Bezug bei Pensionierung

(frühestens 5 Jahre vorher)

Das Kapital ist bis 5 Jahre vor Erreichen des AHV-Rentenalters (Männer 65 Jahre, Frauen 64 Jahre) auf dem Vorsorgekonto gebunden.

Bei weiterer Erwerbstätigkeit kann der Bezug um maximal 5 Jahre aufgeschoben werden.

Zur Bearbeitung der Auszahlung reichen Sie bitte folgende Dokumente ein:

Die Rendita Vorsorgestiftung 3a wird die allfällig vorhandenen Anlagefonds für Sie verkaufen und Ihr gesamtes Guthaben inkl. aufgelaufenem Zins auf das von Ihnen angegebene Konto überweisen.

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