3. Säule - Bezug bei Pensionierung
(frühestens 5 Jahre vorher)
Das Kapital ist bis 5 Jahre vor Erreichen des AHV-Rentenalters (Männer 65 Jahre, Frauen 64 Jahre) auf dem Vorsorgekonto gebunden.
Bei weiterer Erwerbstätigkeit kann der Bezug um maximal 5 Jahre aufgeschoben werden.
Zur Bearbeitung der Auszahlung reichen Sie bitte folgende Dokumente ein:
- Ausgefülltes und unterzeichnetes Formular Antrag zum Bezug der Vorsorgeleistungen
- Aktuelle Wohnsitzbestätigung
- Kopie eines amtlichen Ausweises des Antragsstellers
Die Rendita Vorsorgestiftung 3a wird die allfällig vorhandenen Anlagefonds für Sie verkaufen und Ihr gesamtes Guthaben inkl. aufgelaufenem Zins auf das von Ihnen angegebene Konto überweisen.
