3. Säule – Wohneigentumsförderung
Wohneigentumsförderung mit Vorsorgekapital
Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Wohneigentumsförderung zwei verschiedene Möglichkeiten eingeführt:
- Auszahlung oder Teilauszahlung des Vorsorgekapitals für selbstgenutztes Wohneigentum zum Eigenbedarf.
- Verpfändung des gesamten oder eines Teils des Vorsorgeguthabens für selbstgenutztes Wohneigentum zum Eigenbedarf.
- Mehr über Vorbezug für Wohneigentum
