3. Säule – Wohneigentumsförderung

Wohneigentumsförderung mit Vorsorgekapital

 

Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Wohneigentumsförderung zwei verschiedene Möglichkeiten eingeführt:

 

  • Auszahlung oder Teilauszahlung des Vorsorgekapitals für selbstgenutztes Wohneigentum zum Eigenbedarf.
  • Verpfändung des gesamten oder eines Teils des Vorsorgeguthabens für selbstgenutztes Wohneigentum zum Eigenbedarf.
  • Mehr über Vorbezug für Wohneigentum

Mehr über Auszahlungsgründe