3. Säule - Verpfändung für Wohneigentum
Sie können für selbstgenutztes Wohneigentum den gesamten oder einen Teil des Vorsorgekapitals der Säule 3a zur Sicherstellung einer Hypothek verpfänden.
Zur Bearbeitung des Antrages zur Verpfändung des Vorsorgekapitals sind mindestens folgende Unterlagen einzureichen:
- Verpfändungsvertrag oder Notifikation der Verpfändung
