3. Säule - Vorbezug für Wohneigentum
Sie können die Auszahlung (Saldierung des Kontos) oder Teilauszahlung betragen für:
- den Erwerb von Wohneigentum
- die Amortisation einer Hypothek
- die Renovation Ihres Wohneigentums
Bedingung für die Auszahlung ist, dass
- das betreffende Objekt von Ihnen selbst als Hauptwohnsitz an Ihrem Steuerdomizil genutzt wird
- Sie für die Finanzierung, Amortisation oder Renovation in den letzten 5 Jahren keine Kapitalleistungen der Säule 3a verwendet haben.
Je Bezugsgrund sind unterschiedliche Dokumente einzureichen. Kontaktieren Sie Ihren Kundenberater oder Ihre Kundenberaterin, damit Sie aus nachstehender Auflistung die richtigen Dokumente bei der Rendita Vorsorgestiftung 3a einreichen:
- Ausgefülltes und unterzeichnetes Formular zum Bezug der Vorsorgeleistungen für Wohneigentum
- Beurkundender Kaufvertrag (max. 12 Monate alt)
- Kreditzusage der Bank
- Kopie eines amtlichen Ausweises des Antragsstellers
- bei verheirateten oder getrennt lebenden Personen: Unterschrift des Ehegatten und Kopie eines amtlichen Ausweises
Merkblatt "Renovationen mit Mitteln der beruflichen bzw. gebundenen Vorsorge"
