2. Säule - Rendita Freizügigkeitskonto
Platzieren Sie Ihre Freizügigkeitsleistungen, die Sie nicht oder nur teilweise in die neue Pensionskasse einbringen können, auf dem Rendita Freizügigkeitskonto. Damit sichern Sie die Erhaltung Ihres Vorsorgeguthabens und Sie profitieren von einem Vorzugszins.
Kontoeröffnung
Gerne eröffnen wir für Sie beispielsweise in folgenden Fällen ein Freizügigkeitskonto:
- Sie haben zwischen 2 Stellen einen Unterbruch und können nach Beendigung des vorhergehenden Arbeitsverhältnisses das Vorsorgekapital nicht sofort oder nur teilweise in die neue Pensionskasse einbringen.
- Ihr Arbeitsverhältnis endet und Sie planen, sich in naher Zukunft selbstständig zu machen.
- Sie erhalten aus der Scheidung Freizügigkeitskapital und können dieses nicht in einer Pensionskasse einbringen.
Wenden Sie sich für die Kontoeröffnung an Ihren Kundenberater. Er hilft Ihnen gerne weiter.
